Was Sie beachten sollten wenn Sie einen Container
aufstellen lassen wollen.
Bitte stellen Sie sicher, dass:
1. am Aufstelltag die geplante Aufstellfläche frei anfahrbar
ist.
2. die Aufstellfläche mit einem schweren 3-Achs-LKW erreichbar ist.
3. die benötigte Genehmigung für Aufstellflächen im öffentlichen
Verkehrsbereich vorliegt.
4. die Aufstellfläche für die Anfahrt und die Aufstellung schwerer Container
geeignet ist.
Bitte beachten Sie dass der Container nicht
aufgestellt oder abgeholt wird wenn:
1. die geplante Aufstellfläche mit dem LKW aus Platzgründen nicht erreichbar
ist.
2. am Aufstelltag oder am Abholtag fremde Fahrzeuge
die Anfahrt blockieren.
3. der Untergrund für das befahren mit einem schweren LKW nicht geeignet ist.
4. am Aufstelltag die Genehmigung für die Containeraufstellung im
öffentlichen Verkehrsraum nicht vorgezeigt wird. (nicht nötig bei
Containeraufstellung auf Privatgrund)
5. der Container am Abholtag überfüllt ist, so
dass der Transport nicht sicher möglich ist.
Außerdem zu beachten
-Die Kosten für
Fehlanfahrten oder Wartezeiten trägt der Auftraggeber.
Für eine
Containeraufstellung benötigen wir in der Länge ausreichend Platz für den
Container und das Fahrzeug, und mindestens 3 Meter in der Breite für Durchfahrten.
Der Container kann nicht
über hohe Zäune oder Hecken gehoben, und nicht seitlich abgeladen werden. Die Fahrzeuge
haben Höhen zwischen 2,6 und 3,7 Meter je nach Containerart.
-Abrollcontainer übertragen einen großen Teil des Containergewichtes auf
wenige Quadratzentimeter der Aufstellfläche und sind deshalb nicht für
empfindliche Oberflächen wie Pflastersteine oder Gehwegplatten zu empfehlen,
verwenden sie in diesem Fall besser Absetzcontainer und halten sie bei sehr
empfindlichen Aufstellflächen Bretter als Unterlage bereit.
-Für Schäden die durch ungeeignete Aufstellflächen oder Anfahrtszonen
entstehen haftet der Auftraggeber.
-Der Container darf aus Gründen der Verkehrssicherheit nur bis zum Rand befüllt werden.
-Bei Verunreinigungen im Abfall wird der Preis angepasst, der Auftraggeber
ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Befüllung
des Containers und der Übereinstimmung des Abfalles mit dem bestellten Angebot.
-Der Containerpreis wird auch dann fällig, wenn der Container nicht
oder nur teilweise befüllt wird.
Für weitere Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung,
Kontakt per E-Mail
oder Tel: 09103 790520-2
Ihr Meiner Entsorgungs
Team in Fürth